Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Betreuungsverfahren – Zwar voraussichtlich begründete Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG), jedoch fehlende Darlegung der Eilbedürftigkeit
Asylrecht, Wiedereinsetzung in die Klagefrist (abgelehnt), Gegenständlicher Anwendungsbereich der anwaltlichen Versicherung, Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Fehlers der Auszubildenden, Kontaktaufnahme mit einer früheren Mitarbeiterin, Einfache Melderegisterauskunft zur Ermittlung der Anschrift einer früheren Mitarbeiterin (offen gelassen)