Berufung im Mietrechtsstreit über Mängel von Gewerberäumen: Widerruf des Einverständnisses mit der Entscheidung durch den Einzelrichter; Maßnahmen des Vermieters zur Mangelerforschung und Mangelbeseitigung als tatsächliches Anerkenntnis der vom Mieter behaupteten Mängel