Kurzarbeitergeldanspruch – Anzeige des Arbeitsausfalles – Nichtzahlung von Kurzarbeitergeld für einen Zeitraum von 3 Monaten – neuer Leistungsfall – keine Fortgeltung der Anzeige – Anzeigeerfordernis auch bei verordneter Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie