Zweijahresfrist nach § 9 Abs. 6 IntV, Versäumnis wegen Betreuung minderjähriger Kinder, Ausschlussfrist ohne Wiedereinsetzungsmöglichkeit, Nachsichtgewährung bei höherer Gewalt (hier im Einzelfall verneint)
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde – Aufhebung des angegriffenen Bescheids durch Ausgangsbehörde vorliegend kein Indiz für Grundrechtsverletzung durch angegriffene fachgerichtliche Entscheidung
Feuerbeschau, Anordnung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, Adressat einer Anordnung nach Mängelfeststellung, Bayerische Verkaufsstättenverordnung, Betreiber einer Verkaufsstätte, Ladenstraße