kein Anliegen an historischer Straße, Anlagenbildung, natürliche Betrachtung, Gartenmauer auf Grundstück und Pfosten als Durchfahrtshindernis auf Straße hindern Beitragspflicht nicht
Erfolgreicher Antrag des Nachbarn nach § 80a Abs. 3 VwGO: Das Maß der baulichen Nutzung in einem (Änderungs-)Bebauungsplan war drittschützend („subjektiv-rechtlich aufgeladen“)
Erfolgreicher Antrag des Nachbarn nach § 80a Abs. 3 VwGO: Das Maß der baulichen Nutzung in einem (Änderungs-)Bebauungsplan war drittschützend („subjektiv-rechtlich aufgeladen“)