(Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – zügige Einschätzung hinsichtlich möglicher Änderungen der Beurteilungslage – Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs 4 S 2 SGG – Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit in den Ausführungen zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde)