Asylbewerber aus dem Iran, Keine glaubhafte Vorverfolgung (Kontakt zum Christentum, Teilnahme an Weihnachtsfeier), Keine Nachflutgründe (keine identitätsprägende Konversion, Aktivitäten in sozialen Netzwerken unter Pseudonym)
Asyl (Herkunftsland, Iran), Flucht aus dem Iran wegen Konversion zum Bahaiglauben (unglaubhaft), Keine ernsthafte innere Glaubensüberzeugung, Anhaltspunkte für asyltaktische Konversion