Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach § 123 VwGO bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG bzw. des § 12 Abs. 1 der 12.BayIfSMV, Gleichbehandlung eines Schuhgeschäftes mit Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig betrieben werden dürfen, „kaschierte“ Normenkontrolle, Verfassungsmäßigkeit eines förmlichen Gesetzes als entscheidungserhebliche Vorfrage im Verwaltungsprozess
Seuchenrechts, Viehseuchenrechts, Ausschluss der Eltern und einer Großmutter des Brautpaares von der Teilnahme an der standesamtlichen Eheschließung, Eheschließungsfreiheit und Recht des Einzelnen auf ungehinderten Zugang zur Ehe, Öffentlich-rechtliches Hausrecht von Verwaltungsbehörden, Ausübung des behördlichen Hausrechts nach pflichtgemäßem Ermessen
behördliche Beschränkung eines Aufzugs auf 200 Personen, zu erwartende Einhaltung der Hygienevorgaben, Verpflichtung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für 1.000 Teilnehmer