Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Sehr schweres Dienstvergehen durch erhebliche, sexuelle, Distanzverletzung im Lehrer-Schüler-Verhältnis, (Strafrechtlich nicht relevanter) wiederholter Geschlechtsverkehr mit siebzehnjähriger Schülerin, Ermöglichung von Drogenkonsum
Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Sehr schweres Dienstvergehen durch erhebliche, sexuelle, Distanzverletzung im Lehrer-Schüler-Verhältnis, (Strafrechtlich nicht relevanter) wiederholter Geschlechtsverkehr mit siebzehnjähriger Schülerin, Ermöglichung von Drogenkonsum
Kenntnis von Zero-Day-Schwachstellen verpflichtet Sicherheitsbehörden zur Abwägung gegenläufiger Belange (Strafverfolgung / Integrität informationstechnischer Systeme) und ggf zur Meldung an Hersteller – hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit des Ausnutzens von IT-Sicherheitslücken zwecks Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch die Sicherheitsbehörden (hier: gem § 54 Abs 2 PolG BW) ohne entsprechenden Schwachstellen-Management – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Beschwerdebefugnis sowie wegen Subsidiarität
Kenntnis von Zero-Day-Schwachstellen verpflichtet Sicherheitsbehörden zur Abwägung gegenläufiger Belange (Strafverfolgung / Integrität informationstechnischer Systeme) und ggf zur Meldung an Hersteller – hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit des Ausnutzens von IT-Sicherheitslücken zwecks Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch die Sicherheitsbehörden (hier: gem § 54 Abs 2 PolG BW) ohne entsprechenden Schwachstellen-Management – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Beschwerdebefugnis sowie wegen Subsidiarität