Hinreichende Darlegung von Hinderungsgründen bei begehrter Fristverlängerung zur Absolvierung eines Aufbauseminars nach § 2a StVG; Interessenabwägung bei Berufskraftfahrer
Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung