Dublinverfahren, Abschiebungsanordnung nach Italien, nachgeborenes Kleinkind, keine systemischen Mängel, Corona-/SARS-CoV2-/COVID-19-Pandemie, kein Abschiebungsverbot, keine Gefahr vorübergehender Obdachlosigkeit, im Entscheidungszeitpunkt kein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen Wahrung der Familieneinheit
Dublin-Verfahren, Zuständigkeit Italiens nach Visumserteilung, Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer Klage, Neue Beweismittel nach Schluss der mündlichen Verhandlung, Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle, Wirksamkeit des Urteils