Wenn auf einem Produkt „Made in Germany“ steht, heißt das noch lange nicht, dass das stimmt, oder? Wir klären Sie darüber auf, wie die rechtlichen Grundlagen für diese Kennzeichnung sind.
Die Verwendung der Kennzeichnung „Ökovital“ auf Fruchtgummis stellt unter Betrachtung der Gesamtaufmachung der Produkte keine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 Health-Claims-VO dar.
Melderecht, Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters, Vorwiegend benutzte Wohnung, Wochenendpendler, Reisetage, Zurechnung von Aufenthaltszeiten in Drittorten
Melderecht, Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters, Vorwiegend benutzte Wohnung, Wochenendpendler, Reisetage, Zurechnung von Aufenthaltszeiten in Drittorten