Rücküberstellung nach Italien, Familie mit Kleinkind, keine systemischen, allgemeinen oder personenbezogenen Mängel und eines daraus resultierenden Verstoßes gegen Art. 4 EU-GR-Charta
jordanischer Kläger, Flüchtlingsanerkennung der syrischen Ehefrau, Rückkehr im Familienverband (Vater, Mutter und ein kleines Kind), kein Abschiebeverbot aufgrund der humanitären Lage, kein Abschiebeverbot aufgrund der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie