Anhörungsrüge: Gehörsverletzung wegen einer unzureichenden Interessenabwägung bei Annahme eines Rechtsmissbrauchs in einem Verfahren auf Gewinnabschöpfung nach Wettbewerbsverstoß
Bei Wechsel von Bachelor- zu grundständigem Diplomstudiengang keine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1a BAföG, sondern verfassungskonforme Erweiterung des Förderungstatbestandes nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG