Krankenversicherung – grundrechtsorientierte Leistungsauslegung – noch nicht allgemein anerkannte Untersuchungsmethoden zur Vorbereitung von Therapieentscheidungen – Vorliegen einer spürbar positiven Einwirkung auf den Krankheitsverlauf – Abklären lebensbedrohlicher Risiken von Therapieoptionen – hier: selbstbeschaffte PET/CT