Zuwendungsrecht, Berücksichtigung von Auslandsumsätzen, hier in der Schweiz (abgelehnt), Europäisches Beihilferecht, Grundfreiheiten, Dienstleistungsfreiheit
(Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei Verhinderung, einen Fristverlängerungsantrag gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu stellen)