Corona-Pflegebonus, Nichterscheinen der Klägerin in der mündlichen Verhandlung, unentschuldigt, Bundesfreiwilligendienstleistende im Rettungsdienst, Bundesfreiwilligendienst kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, keine Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit nach ständiger Verwaltungspraxis, keine Willkür, kein atypischer Ausnahmefall
Erteilung der Approbation als Arzt, Erfolgloser Zulassungsantrag der Klägerin, Abschluss des Medizinstudiums in einem Drittstaat (Ukraine), Gleichwertigkeitsprüfung, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, kein Verfahrensfehler in Form der Verletzung der Aufklärungspflicht
Widerruf eines Dienstleistungsvertrags: Ausschlussgrund des vollständigen Erbringens der Leistung; Festlegung des Vertragsgegenstands durch Allgemeine Geschäftsbedingungen; Berechnung des Wertersatzes für teilweise erbrachte Leistungen – Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags