Beschwerde, Feststellung der Erledigung, Rechtsschutzbedürfnis nach einseitiger Erledigungserklärung (hier nicht einschlägig), Rechtsschutzbedürfnis bei Erledigung zwischen den Instanzen (verneint)
Kostenerinnerung, Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts, Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren, Frühzeitige Bestellung eines Rechtsanwalts durch die Beklagte, Gebot, die mit der Prozessführung verbundenen Aufwendungen im Interesse des kostenpflichtigen Beteiligten so niedrig wie möglich zu halten