Zur Abgrenzung zwischen dem Neutralitätsgebot unterfallenden ministeriellen Äußerungen einerseits und bloßer Teilnahme am politischen Meinungskampf andererseits (Festhaltung an BVerfGE 148, 11) – Veröffentlichung eines an sich nicht zu beanstandenden Interviews des Bundesinnenministers auf der Homepage des von ihm geführten Ministeriums verletzt Recht der betroffenen Partei aus Art 21 Abs 1 S 1 GG – Antrag im Organstreitverfahren erfolgreich
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen – hier: strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung eines ehemaligen Landesfinanzministers nicht von hinreichender Abwägung getragen – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen – hier: Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund von online veröffentlichten Äußerungen über mit einem familienrechtlichen Verfahren befasste Richter nicht zu beanstanden – Gewicht des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Amtsträger überwiegt auch unter dem Gesichtspunkt der Machtkritik und des “Kampfs um das Recht” deutlich die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers