(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.04.2019 III R 36/15 – Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen)
Vertragsärztliche Versorgung – Abrechnungsprüfung – Richtigstellung zu Unrecht abgerechneter Leistungen – Berechnung des Umfangs einer Honorarrückforderung – Ausgehen vom ursprünglichen Abrechnungsvolumen, auch bei bereits zuvor erfolgter Honorarkürzung wegen Überschreitens der Jobsharing-Obergrenzen