Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des „besonders schweren Rechtsverstoßes“ iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO – Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des Freigabeverfahrens gem § 253 Abs 4 S 1 InsO sowie durch Verneinung eines solchen „besonders schweren Fehlers“ im insolvenzrechtlichen Beschwerdeverfahren
Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage des Neuwagenkäufers auf deliktischen Schadensersatz gegen den Hersteller eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs
Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage des Neuwagenkäufers auf deliktischen Schadensersatz gegen den Hersteller eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs