Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – approbierter Apotheker – Tätigkeit als Verantwortlicher für Medizinprodukte, Arzneibuchfragen und Fachinformationen sowie Qualitätsmanagementbeauftragter in der Pharmaindustrie – Befreiungswirkung – Tätigkeitsbezogenheit – nach Bundesrecht keine Erfordernis der Ausübung einer approbationspflichtigen Tätigkeit – keine Revisibilität der Auslegung von Landesrecht bei Heranziehung von Bundesrecht als Interpretationshilfe