Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis eines besonderen Interesses an der nachträglichen Feststellung eines Verstoßes gegen die prozessuale Waffengleichheit im äußerungsrechtlichen eV-Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Zum Feststellungsinteresse im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl einer Verletzung prozessualer Rechte durch die Fachgerichte (hier: Anspruch auf prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren bzgl der Verbreitung von Äußerungen bzw Bildnissen) – Annahme einer Wiederholungsgefahr trotz Klärung der verfassungsrechtlichen Lage verlangt nähere Darlegungen
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Fachgerichtliche “Teilabweisung” eines Adhäsionsantrags statt Absehen von der Entscheidung gem § 406 Abs 1 S 3 StPO formal fehlerhaft – Grundrechtsverletzung jedoch nicht substantiiert dargelegt