Verwaltungsrecht

Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in der Zentralregion Afghanistans und in Kabul

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Verwaltungsrecht

Keine gruppengerichtete Verfolgung der Hazara – keine erheblichen Gefahren aufgrund eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in Afghanistan – keine extremen Gefahren für einen alleinstehenden arbeitsfähigen männlichen Rückkehrer

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Verwaltungsrecht

Erfolglose Asylklage eines afghanischen Flüchtlings paschtunischer Volkszugehörigkeit

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Verwaltungsrecht

Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage

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Verwaltungsrecht

Wegen fehlender Glaubwürdigkeit erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen

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