Baugenehmigung, Fonds, Anleger, Anlageentscheidung, Bescheid, Beteiligung, Annahmeverzug, Prospektfehler, Genehmigung, Prospekt, Kommanditbeteiligung, Vertragsschluss, Bebauung, Widerspruch, Verschulden bei Vertragsschluss, im eigenen Namen
Nichtannahmebeschluss: Versammlungsrechtliche Auflage muss verhältnismäßig, insb angemessen sein – Veranstalter muss auf Unzumutbarkeit der Auflagenerfüllung hinweisen, wenn dies nicht ohne weiteres erkennbar ist – hier: Auflage über Anzahl der aufzubringenden Ordner in Relation zu erwarteter Teilnehmerzahl