Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Vollstreckung eines Umgangstitels entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung – zudem vorliegend kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis