Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage – keine Berücksichtigung von Änderungen bzgl der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Antragstellers – Gegenstandswertfestsetzung