Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unbegründete Verfassungsbeschwerden gegen die Inanspruchnahme eines Betriebsparkplatzes für Streikmaßnahmen einer Gewerkschaft – fachgerichtliche Abwägung zwischen betroffenen Grundrechten (Art 14 Abs 1, Art 12 Abs 1 GG iVm Art 2 Abs 1 GG einerseits, Art 9 Abs 3 GG andererseits) nicht zu beanstanden