Ausbildungsqualifizierung für den technischen Polizeivollzugsdienst, Beamter im technischen Polizeivollzugsdienst, keine Zuerkennung der Eignung für die Ausbildungsqualifizierung in der aktuellen dienstlichen Beurteilung, kein Anspruch auf Einrichtung eines Studienganges und Einrichtung einer Ausbildungsqualifizierung
Entlassung, Beamter auf Widerruf, Besondere Fähigkeiten im Sport, Fachliche Eignung, Fehlende Motivation, Keine Wiederholung eines Ausbildungsabschnitts, Keine Fristverlängerung, Ermessen
Einstweilige Regelungsanordnung wegen Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, wenn in der Hauptsache die Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf beantragt wird., Eine Zusicherung muss von der objektiv zuständigen Behörde abgegeben werden und einen Rechtsbindungswillen erkennen lassen.
Bundesbeamtenrecht, Bundespolizei, Anspruch auf Aufnahme in die Beförderungsrangliste (verneint), Begrenzter Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst, Laufbahnbefähigung mit begrenzter Ämterreichweite, Ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, Bundespolizei-Laufbahnverordnung