Stattgebender Kammerbeschluss: Geschäftsverteilungsregelung in Abhängigkeit von erst im Nachhinein eintretenden, in der Entscheidung der betroffenen Spruchkörper stehenden Umständen genügt nicht den Anforderungen des Art 101 Abs 1 S 2 GG an Geschäftsverteilungspläne – hier: Zuständigkeit einer Hilfsstrafkammer in Abhängigkeit von Eröffnung des Hauptverfahrens durch originär zuständige Strafkammer bis zu einem bestimmten Stichtag – Gegenstandswertfestsetzung
Vereinsgerichtsbarkeit im Sport: Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins
Nichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung der Geschäftsverteilung und Zuweisung eines Richter an einen anderen Spruchkörper aufgrund innerdienstlicher Spannungen – hier: Zuweisung einer Richterin am BFH an einen anderen Senat begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken – keine verdeckte Disziplinarmaßnahme – keine Verletzung von Art 97 GG
Strafverfahren: Rechtmäßigkeit einer Einzelfallzuweisung wegen Überlastung einer Strafkammer; Beteiligung an der Straftat der unerlaubten Einreise von Ausländern