Ärztliches Berufsrecht, Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg, Anordnung des Ruhens der Approbation, Vorläufige Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs, gesundheitliche Eignung
Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt, erfolgloser Zulassungsantrag des Klägers, Voraussetzungen einer Ruhensanordnung, nachträglicher Wegfall der gesundheitlichen Eignung, nicht ausreichend stabilisierte Amphetaminabhängigkeit eines Arztes, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine Verfahrensfehler in Form eines Gehörsverstoßes oder eines Aufklärungsmangels
Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt, erfolgloser Zulassungsantrag des Klägers, Voraussetzungen einer Ruhensanordnung, nachträglicher Wegfall der gesundheitlichen Eignung, nicht ausreichend stabilisierte Amphetaminabhängigkeit eines Arztes, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine Verfahrensfehler in Form eines Gehörsverstoßes oder eines Aufklärungsmangels