Sozialgerichtliches Verfahren – Unzulässigkeit – Revision – Antrag auf PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts – keine Erfolgsaussichten: Nichtstatthaftigkeit der Revision – Nichtzulassung durch das Tatsachengericht – Nichtvorliegen eines nachträglich zulassenden BSG-Beschlusses
Zur Beschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den Willen des Betroffenen mit Hilfe eines durch den Betroffenen beauftragten Anwaltes bei gleichzeitiger Betreuungsführung durch einen weiteren Anwalt