Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung – hier: Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, ohne dass im fachgerichtlichen Verfahren Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) erhoben worden wäre.
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung, da zwar eine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG gerügt, im fachgerichtlichen Verfahren jedoch keine Anhörungsrüge erhoben wurde – zudem unzureichende Substantiierung