Iran, Weigerung, gewaltsam gegen Demonstranten vorzugehen, zurückliegende Inhaftierung im Jahr 2009/2010, angebliche Bedrohung durch Vater wegen Verbleibs von Frau und Kindern in Deutschland, Ungereimtheiten und Widersprüche, kein zweifelsfreies und in sich stimmiges Vorbringen, unglaubhaftes gesteigertes Vorbringen, keine flüchtlingsrelevanten Verfolgungsgründe, keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahr, interne Schutzmöglichkeiten, inländische Aufenthaltsalternative, Sicherung des Existenzminimums, keine Vorlage einer aktuellen qualifizierten ärztlichen Bescheinigung, keine andere Beurteilung durch COVID-19-Pandemie
Asylrecht (Syrien), Keine politische Verfolgung allein wegen der (illegalen) Ausreise, des Asylantrags und des damit verbundenen Aufenthalts in Deutschland, Keine Reflexverfolgung von Angehörigen von Militärdienstentziehern, Keine Gruppenverfolgung „alleinstehender Frauen und Mädchen“, Keine asylrelevante Verfolgung einer (jungen) (alleinstehenden) Frau in Anknüpfung an ihr Geschlecht, Keine Rückkehrgefährdung allein wegen der Herkunft aus einem (vermeintlich) regierungsfeindlichen Gebiet (hier: Hama)
Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Aufstockerklage, Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), Reservist, Wehrdienstentziehung, Keine Vorverfolgung, Ausreise im wehrdienstfähigen Alter (mit 38 Jahren)
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtes durch das Bundesverwaltungsgericht, Zuständigkeit unterschiedlicher Verwaltungsgerichte, Antrag auf Familienzusammenführung nach der Dublin III-VO, ein Teil der Kläger in Deutschland, der andere Teil in Griechenland aufhältig