Zulässige, aber unbegründete Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, hilfsweise gestellter, zulässiger, aber unbegründeter Verpflichtungsantrag auf Feststellung des Vorliegens nationaler Abschiebungsverbote in Bezug auf Griechenland, Lage in Griechenland für anerkannt Schutzberechtigten (lediger, junger und gesunder 23-jähriger Mann) mit Berufserfahrung, der bisher nur im Familienverband gelebt hat – keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bei Rückkehr nach Griechenland
vorherige Schutzzuerkennung in Italien, keine Sicherung des Existenzminimums durch Kläger bei Abstellen auf gesamte Kernfamilie bei anzustellender Rückkehrprognose
unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung für alleinstehenden arbeitsfähigen Mann
unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung für alleinstehenden, arbeitsfähigen Mann