in Griechenland anerkannte Frau mit zwei kleinen Kindern, zweiter Asylantrag in Deutschland nach zwischenzeitlicher Rückkehr nach Griechenland und Trennung von Mann und Vater der Kinder
Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher Organisationen bei der Prognose materieller Lebensverhältnisse im Abschiebungszielstaat
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach isoliertem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG und Feststellung eines Abschiebungsverbotes im Hinblick auf Griechenland (dort anerkannt schutzberechtigt), Rechtsschutzbedürfnis besteht zumindest bis zum Erlass der Behördenentscheidung, Dem Antragsteller steht ein Abschiebungsverbot im Hinblick auf Griechenland gem. § 60 Abs. 5 AufenthG zu, da ihm im Falle der Abschiebung – und damit ohne Erlass der einstweiligen Anordnung – eine menschenunwürdige Behandlung droht.
Dublin III-Verfahren: Eine Rückführung nach Griechenland ist zulässig für eine gesunde, arbeitsfähige, nicht vulnerable und allein reisende Asylbewerberin, die nur für sich selbst verantwortlich sind
Dublin III-Verfahren: Eine Rückführung nach Griechenland ist zulässig für eine gesunde, arbeitsfähige, nicht vulnerable und allein reisende Asylbewerberin, die nur für sich selbst verantwortlich sind
Drittstaatenverfahren: Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages als unzulässig und die Abschiebungsandrohung nach Griechenland, wo internationaler Schutz gewährt wurde