Nigeria, Ablehnung der Asylanträge als unzulässig bestandskräftig geworden, Gewährung internationalen Schutzes in Griechenland, Maßstab für die Feststellung der ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Griechenland, Unzumutbare Lebensbedingungen bejaht aufgrund Zugehörigkeit zu einer vulnerablen Gruppe, da besondere Schutzbedürftigkeit von Familie mit zwei Kleinkindern, Erfordernis einer konkret-individuellen Zusicherung Griechenlands zur Unterbringung für Vulnerable, Fehlende Zusicherung im konkreten Fall
Zulässige, aber unbegründete Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (Zielstaat Griechenland), Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung eines in Griechenland anerkannt schutzberechtigten, alleinstehenden, gesunden, arbeitsfähigen und überdurchschnittlich qualifizierten (Sprachkenntnisse) 21-jährigen Mannes im Sinne des Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK bei Rückkehr nach Griechenland.
Sofortverfahren, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Italien, keine systemischen Mängel in Italien, keine Abschiebungsverbote, COVID-19-Pandemie, Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Richtlinienkonformität der Erstreckung des internationalen Schutzes kraft Ableitung und maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Minderjährigkeit und Ledigkeit sowie des Innehabens der Personensorge für den Schutzberechtigten
„Anerkannten-Folgeantrag“ (erneutes Aufwerfen der Zuständigkeitsfrage bei erneuter Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamts nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) – kein Folgeantrag nach § 71 AsylG, aber Prüfung über § 51 VwVfG i.V.m. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, Umdeutung einer Entscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG in eine nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 51 VwVfG, Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis (wegen Bestehens eines Aufenthaltsstatus für Kind der Kläger) in diesem Verfahren nicht zu prüfen, Verhältnisse für international Anerkannte in Rumänien
Zulässige und begründete Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, Lage in Griechenland für anerkannt Schutzberechtigten (lediger, körperlich eingeschränkter, schwerbehinderter Mann) – Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bei Rückkehr nach Griechenland (bejaht), kein Aufrechterhalten der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG i.V.m. § 71 AsylG und keine Umdeutung in eine solche möglich