Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter – Beschwerdebegründung – schlüssige Bezeichnung – Unzuständigkeit des Senats beim LSG – Mitteilung der Regelungen des Geschäftsverteilungsplans
Nichtanwendbarkeit der Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl – Exklusivität der Wahlprüfungsbeschwerde gilt nicht gegenüber der abstrakten Normenkontrolle, auch nicht in unmittelbarem zeitlichem Umfeld einer Wahl – Schriftliche Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG zum Urteil vom 22. Mai 2019