Patentbeschwerdeverfahren – Rückzahlung der Beschwerdegebühr wegen Verfahrensverstoßes – Nichtbenennung des Standes der Technik in nachprüfbarer Weise durch die Prüfungsstelle
Markenbeschwerdeverfahren – “VOLKSFLAT” – Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zur kritischen Überprüfung geben – kein Auseinandersetzen im einzelnen erforderlich – Äußerung zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit nicht erforderlich