Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beitragspflicht zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) nach dem Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) – kein über Senatsbeschluss vom 24.11.2009 (BVerfGE 124, 348) hinausgehender Klärungsbedarf – Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt