Afghanistan, Machtübernahme durch die Taliban, Mitwirkungspflichten im Asylverfahren, Unverzügliche Adressmitteilung, Teilklagerücknahme, Abschiebungsverbot (bejaht).
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, als unzulässig abgelehnter Folgeantrag, veränderte Sachlage hinsichtlich Rückkehrbefürchtung (bejaht), Nachfluchttatbestände im Folgeverfahren, unverhältnismäßige bzw. diskriminierende Strafverfolgung, hier: drohende Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigung in besonders exponierter Weise (schlüssiger und widerspruchsfreier Vortrag mit der Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung bejaht)
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, als unzulässig abgelehnter Folgeantrag, veränderte Sachlage hinsichtlich Rückkehrbefürchtung (bejaht), Nachfluchttatbestände im Folgeverfahren, unverhältnismäßige bzw. diskriminierende Strafverfolgung, hier: drohende Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigung in besonders exponierter Weise (schlüssiger und widerspruchsfreier Vortrag mit der Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung bejaht)
Zulässige und begründete Anfechtungsklage gegen Bescheid nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, hilfsweiser Verpflichtungsantrag in Bezug auf nationale Abschiebungsverbote hinsichtlich Griechenlands zulässig, Lage in Griechenland für rückkehrende anerkannt Schutzberechtigte: hier: Familie bestehend aus Vater, Mutter und vier minderjährigen Kindern, zwei davon krank, sowie für 20-jährigen kranken ledigen jungen Mann (Sohn) und 18-jährige ledige junge Frau (Tochter), beachtliche Wahrscheinlichkeit einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland (bejaht)
Unzulässiger Asylantrag, in Italien anerkannter international Schutzberechtigter, gemeinsame Rückkehr der Kernfamilie lt. BVerwG, U.v. 4.7.2019 – 1 C 45.18: hier verneint, Anforderungen an das familiäre Zusammenleben einer Kernfamilie, Ermessensfehlerhaftes Einreiseverbot aufgrund familiärer Belange