Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8 Promille, Keine Bindung an fehlender Anordnung eines Fahrverbots im Strafbefehl, Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtswidrig wegen Divergenz zur Fragestellung in der Gutachtensanordnung
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, Einnahme harter Drogen („Amphetamin“), Behauptung der unbewussten Aufnahme, Zusätzlich Mischkonsum von Alkohol und Cannabis