Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Verlängerung von Umsetzungsfristen für die Absicherung eines Datenaustausches zwischen Netzbetreibern und Energielieferanten
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA bzgl Maßnahmen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) – keine Akte der deutschen öffentlichen Gewalt iSd Art 93 Abs 1 Nr 4a GG § 90 Abs 1 BVerfGG, mithin kein tauglicher Beschwerdegegenstand