Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel, Neigungswandel, Unverzüglichkeit des Studienabbruchs bzw. Fachrichtungswechsels:, Obliegenheit rechtlich verbindlicher Konsequenzen
Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel, Neigungswandel, Unverzüglichkeit des Studienabbruchs bzw. Fachrichtungswechsels:, Obliegenheit rechtlich verbindlicher Konsequenzen
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – persönliche Voraussetzung bei einem Ingenieur für Biomedizinische Technik – betriebliche Voraussetzung – Privatisierung – Aufspaltungskonstellationen – Fortbestehen eines volkseigenen Betriebes am Stichtag 30.6.1990 – Kapitalgesellschaft – kein modifizierter oder erweiterter Prüfmaßstab
Ausbildungsqualifizierung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Vorbildungsvoraussetzungen: als gleichwertig anerkannter Bildungsstand;, entsprechende Anwendung des § 29 QualV (bejaht).
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen inzidenzabhängige Schließung von Kultureinrichtungen gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 5 IfSG idF vom 22.04.2021 erfolglos – Rüge einer Verletzung der Kunstfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) bzw des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) nicht hinreichend substantiiert