erfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Mannes im Alter von 47 Jahren, keine asylerhebliche Vorverfolgung bei Ausreise aus Syrien wegen Arbeitsaufnahme, keine Nachfluchtgründe
unbegründete Aufstockungsklage einer syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus eigenem und aus abgeleitetem Recht, unverzügliche Antragstellung bei Einreise mit Visum zur Familienzusammenführung