Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter bei Vorwürfen von Kriegsverbrechen bzw Tötungsdelikten durch Angehörige der Bundeswehr – hier: Bombardierung zweier entführter Tanklastzüge nahe Kunduz (Afghanistan) – keine Grundrechtsverletzung bei gewissenhafter Durchführung der Ermittlungen und effektiver gerichtlicher Kontrolle