Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG – zur erhöhten Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen – Gegenstandswertfestsetzung
Ablehnung des Erlasses einer eA bei offensichtlicher Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache – ua mangelnde Darlegung einer auf einem konkreten Hoheitsakt beruhenden Rechtsverletzung