Weiterhin kein nationales Abschiebungsverbot hinsichtlich des Ziellandes Afghanistan für männliche, arbeitsfähige Asylbewerber der Volksgruppe der Hazara
Weiterhin kein nationales Abschiebungsverbot hinsichtlich des Ziellandes Afghanistan für männliche, arbeitsfähige Asylbewerber der Volksgruppe der Hazara