Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz – Übergang aus dem Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR – Bundesland als zuständiger Versorgungsträger – ehemaliger Volkspolizist – Berufskrankheit – aktinische Keratose – erforderlicher Mindest-GdS von 20
Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Anerkennung einer Syringomyelie als Unfallfolge – Grundsatz der freien Beweiswürdigung – Absenkung der Beweisanforderungen – Voraussetzung: Vorliegen eines tauglichen Anknüpfungspunktes – keine Beweiserleichterungen bei Fehlen jeglicher medizinischer Feststellungen