Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Anerkennung einer Syringomyelie als Unfallfolge – Grundsatz der freien Beweiswürdigung – Absenkung der Beweisanforderungen – Voraussetzung: Vorliegen eines tauglichen Anknüpfungspunktes – keine Beweiserleichterungen bei Fehlen jeglicher medizinischer Feststellungen
Arzthaftung, grober Befunderhebungsfehler, unterlassene Abklärung einer Basilaristhrombose, individueller Heilversuch als Therapieoption, Pflicht zur Verlegung des Patienten